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   OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03   

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OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03 (https://dejure.org/2004,11880)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2004 - 2 LA 293/03 (https://dejure.org/2004,11880)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. April 2004 - 2 LA 293/03 (https://dejure.org/2004,11880)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 671
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96

    Beihilfefähigkeit; Nicht anerkannter Methode; Elektroakupunktur;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436; Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801; Nds. OVG, Beschl. v. 24.04.2003 - 2 LA 28/03 - Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).

    Das Verwaltungsgericht hat ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.06.1998 und 29.06.1995, a.a.O.) und des beschließenden Gerichts (Urt. v. 10.11.1998, a.a.O.) ausgeführt, dass das von der Fürsorgepflicht getragene Gebot des § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV, eine Beihilfe zu "dem Grunde nach" notwendigen Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu verpflichten kann, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungsgrundsätzen zu erstatten.

    Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche "Erfolgsabhängigkeit" ist dem hier maßgeblichen Beihilferecht fremd (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998, a.a.O.).

    Dies sind jedoch beihilferechtlich nicht zu berücksichtigende Erwägungen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436; Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801; Nds. OVG, Beschl. v. 24.04.2003 - 2 LA 28/03 - Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).

    Das Verwaltungsgericht hat ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.06.1998 und 29.06.1995, a.a.O.) und des beschließenden Gerichts (Urt. v. 10.11.1998, a.a.O.) ausgeführt, dass das von der Fürsorgepflicht getragene Gebot des § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV, eine Beihilfe zu "dem Grunde nach" notwendigen Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu verpflichten kann, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungsgrundsätzen zu erstatten.

  • OVG Niedersachsen, 11.04.2000 - 2 L 4037/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    Die angefochtene Entscheidung muss auf dem Verfahrensmangel beruhen können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.04.2000 - 2 L 4037/98 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 19.09.2003 - 2 LA 207/02 -).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436; Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801; Nds. OVG, Beschl. v. 24.04.2003 - 2 LA 28/03 - Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    An einer die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es jedoch, wenn sich - wie hier - die als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage der zu prüfenden Vorschriften oder bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.09.2003, a.a.O.; vgl. zur Revisionszulassung: BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165/96 -, Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO, Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 512/02

    Beihilfeausschluss-Aussenseitermethode-ESWT

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    Eine allgemeine wissenschaftliche Anerkennung der ESWT liegt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, nicht vor (vgl. ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 03.05.2002 - 4 S 512/02 -, IÖD 2002, 179; Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsens und des Bundes, Stand: Januar 2004, § 6 Anm. 20.6.2).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 2 LA 28/03

    Ausschlussklausel; Beihilfefähigkeit; Darlegungserfordernis; Elektroakupunktur;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436; Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801; Nds. OVG, Beschl. v. 24.04.2003 - 2 LA 28/03 - Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 LA 153/03

    Beurteilungsspielraum; Diplom; Diplomprüfung; Fachprüfung; Prüfung; Psychologie;

    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03 -).

    Es kommt nicht darauf an, ob einzelne Begründungselemente der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung unrichtig sind, sondern darauf, ob diese im Ergebnis unrichtig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.).

    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muss durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Frage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.).

    An einer die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es jedoch, wenn sich - wie hier - die als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage der zu prüfenden Vorschriften oder bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.; vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 13).

    Die angefochtene Entscheidung muss auf dem Verfahrensmangel beruhen können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 06.07.2004 - 1 A 153/04

    Ausnahmeregelung; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; ESWT; extrakorporale

    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (BVerwG, Urt. v. 18.6.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436; BVerwG, Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998 - 5 L2829/96 - Beschl. v. 24.4.2003 - 2 LA 28/03 - Beschl. v. 19.4.2004 - 2 LA 293/03 -).

    Eine derartige allgemeine wissenschaftliche Anerkennung der ESWT liegt nicht vor (Nds. OVG, Beschl. v. 19.4.2004 - 2 LA 293/03 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Beschl. v. 3.5.2002 - 4 S 5127/02 - Topka/Möhle, Kommentar zum Beihilferecht Niedersachsens und des Bundes, Stand: Januar 2004, § 6 Anm. 20.6.2).

    Im Übrigen aber hat die ESWT nach wie vor nur experimentellen Charakter (Nds. OVG, Beschl. v. 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - Topka/Möhle, a. a. O.).

    Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche Erfolgsabhängigkeit ist dem hier maßgeblichen Beihilferecht fremd (Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 - Beschl. v. 19.4.2004 - 2 LA 293/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 5 LA 80/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit

    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muss durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Frage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden, § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2005 - 5 LA 162/04 - und Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03).
  • VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02

    Allergietest; Aufwendungen; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleinige Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436 und Urteil vom 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - und Urteil vom 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).

    Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche Erfolgsabhängigkeit ist in hier maßgeblichen Beihilferecht fremd (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2009 - 5 LA 481/07

    Umfassende Beratungspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und

    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muss durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Frage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden, § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2005 - 5 LA 162/04 - und Beschl. v. 19.4.2004 - 2 LA 293/03).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2009 - 5 LA 297/08

    Notwendigkeit der Erstattung von Kosten für die Impfungen von Malaria und Tollwut

    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muss durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Frage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden, § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl.: OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.04.2005 - 5 LA 162/04 - und Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2004 - 2 LA 373/03

    Vorliegen des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der

    An einer die Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es jedoch, wenn sich - wie hier - die als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage der zu prüfenden Vorschriften oder bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - vgl. zur Revisionszulassung: BVerwG, Beschl. v. 27.8.1996 - BVerwG 8 B 165/96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 13).
  • VG Neustadt, 14.12.2011 - 1 K 592/11

    Zur Funktion normkonkretisierender Verwaltungsvorschriften im Beihilferecht - zur

    Auch die einschlägige Rechtsprechung steht der Annahme der fehlenden wissenschaftlichen Anerkennung nicht entgegen (Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 19. Februar 2008 - 6 K 692/07.NW - Bayerischer VGH, Urteil vom 28. März 2007 - 14 B 04.119 - und Beschluss vom 21. September 2006 - 14 ZB 06.1616 - ; Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 17. Dezember 2007 - Au 7 K 07.32 -, juris, Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 2. August 2006 - 4 K 1262/05 - Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 11. Januar 2006 - AN 15 K 05.02637 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. September 2004, a.a.O.; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 6. Juni 2004 - 1 A 153/04 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2004 - 2 LA 293/03 - jeweils veröffentlicht in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - 1 A 4294/01
    - für eine solche Schlussfolgerung VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 1995 - 4 S 642/94 -, a.a.O., Urteil vom 10. Juli 1997 - 4 S 1980/95 -, juris, und Beschluss vom 3. Mai 2002 - 4 S 512/02 -, IÖD 2002, 179 und 188 (zur ESWT); dem VGH Baden-Württemberg folgend VG Augsburg, Urteil vom 20. Dezember 2001 - Au 2 K 99.201 -, juris (zur ESWT), VG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2003 - 1 A 311/01 - und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. April 2004 - 2 LA 293/03 -, juris - oder sogar - wie die Beklagte meint - als sog. "antizipiertes Sachverständigengutachten" eingestuft werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03

    Analogbewertung; Kompositrestauration; Zahnbehandlungskosten

    Da sich die aufgeworfene Frage mithin schon im Berufungszulassungsverfahren ohne weiteres beantworten lässt, ist es deshalb nicht erforderlich, zu ihrer Klärung ein Berufungsverfahren durchzuführen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 19.04.2004 - 2 LA 293/03 - vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.08.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO, Nr. 13).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 LA 84/03

    Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Einzelzahnlücke; Implantat; Zahn; Überkronung

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2005 - 5 LA 189/03

    Die Benutzung der Texte für den privaten Gebrauch ist frei. Jede Form der

  • VG Augsburg, 05.09.2013 - Au 2 K 13.497

    Beihilfe; Beihilfefähigkeit einer podologischen (Komplex-)Therapie bei der

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